
Kosten, die in der Ergebnisermittlung gebildet werden für Reklamationen Gewährleistungen Erlösschmälerungen Die Rückstellungen werden in der Höhe der geplanten Kosten gebildet, die bei Istkostenanfall in Anspruch genommen werden. Für diese Kosten darf die Ergebnisermittlung keine Bestände bilden.
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